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"Neues im Rahmen der Rehwildabschussplanung"


Erstmals Aussagen zum Jagdrevier

Alle drei Jahre erhebt die Forstverwaltung in Bayern den Zustand der Waldverjüngung und erstellt für die Jagdbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten das sogenannte „Vegetationsgutachten“ welches auch der Abschussplanung beim Rehwild zugrunde gelegt wird.

Dieses Jahr werden die Gutachten für alle Rehwildhegegemeinschaften wieder erstellt.
Völlig neu ist eine zusätzliche forstfachliche Aussage zur Situation in den einzelnen Jagdrevieren einer Hegegemeinschaft. Dabei erhalten alle Jagdreviere in Hegegemeinschaften welche im letztmaligen Gutachten aus dem Jahr 2009 die Bewertung der Verbiss Situation als „zu hoch“ und „deutlich zu hoch“ erhalten haben automatisch diese zusätzliche Information. Dies erfolgt über die Unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern und Kreisfreien Städten.

Für Hegegemeinschaften mit der damaligen Einwertung „günstig“ und „tragbar“ können die Jagdvorstände, die Grundeigentümer, der Revierpächter oder Eigenjagdbesitzer diese Aussagen schriftlich beantragen.

Dies betrifft im Nürnberger Land die Hegegemeinschaften Schwarzachtal, Albachtal und Hammerbachtal, im Landkreis Roth die Hegegemeinschaft Roth.

Hegegemeinschaften "günstig" bzw. "tragbar" Nürnberger Land
HG Albachtal HG Hammerbachtal HG Schwarzachtal
     
Jagdrevier: Jagdrevier: Jagdrevier:
Alfeld Breitenbrunn Altenthann
Förrenbach Ellenbach Burgthann
Happurg Engelthal Dörlbach/Schwarzenbach
Hartmannshof Henfenfeld Ezelsdorf
Heldmannsberg Kruppach Grub
Kainsbach Kucha Lindelburg
Pollanden Offenhausen Oberferrieden
Schupf Deckersberg Rasch
Thalheim   Unterferrieden
Waizenfeld   Winkelhaid
Fischer EJR Privat   Bernreuther EJR Privat
    Rummelsberg EJR Privat
    von Petz EJR Privat
    von Strommer EJR Privat
Hegegemeinschaft "günstig" bzw. "tragbar" Landkreis Roth
HG Roth
Jagdrevier:
Jagdangliederung Harrlach
Belmbrach
Bernlohe
Birkach
Eckersmühlen
Pfaffenhofen I Meckenlohe
Pfaffenhofen II
Pfaffenhofen III Pruppach
Roth
Rothaurach
Wallesau
Birkach-Bergh. EJR Privat
D.B.Kilian EJR Bundesw.
G.v. Schlenk EJR Privat
Grimm Eckersmühlen EJR Privat
Roth-Stadt EJR K-Wald

Die Anträge sind bis 29.02.2012 beim zuständigen Amt in Roth, der Dienststelle Hersbruck oder dem jeweils zuständigen Forstrevier zu stellen.
Antragsvordrucke sind an den gleichen Stellen zu erhalten oder können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Antragsvordruck  PDF-Dokument




Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Johann-Strauß-Straße 1, 91154 Roth
Tel.: 09171 842-0 • Fax: 09171 842-55 • E-Mail: poststelle@aelf-rh.bayern.de