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Besitzübergang bei laufender Erstaufforstungsprämie
Besitzübergang bei Flächen mit noch laufender Erstaufforstungsprämie beachten.
Die für eine Aufforstung landwirtschaftlicher Grundstücke gewährte Erstaufforstungsprämie (Laufzeit bis 01.01.2007 20 Jahre, ab 01.01.2007 10 Jahre) dient dem Zweck, entstandene Einkommensverluste auszugleichen. Sobald der Besitz an solch einer Erstaufforstungsfläche, z. B. durch Verpachtung, Verkauf, Schenkung oder Hofübergabe übertragen wird entfällt dieser Förderzweck für den bisherigen Antragsteller, da der durch die Aufforstung fehlende Ertrag aus landwirtschaftlicher Produktion beim neuen Besitzer zu Buche schlägt.
Um Rückzahlungen von Geldern zu vermeiden, wird gebeten, derartige Besitzveränderungen umgehend an unser Amt mitzuteilen.
Erfolgt eine solche Information verspätet, muss die gesamte Prämie samt Zinsen ab dem Tag der Besitzübergabe zurückgefordert werden.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Johann-Strauß-Straße 1, 91154 Roth
Tel.: 09171 842-0 • Fax: 09171 842-55 • E-Mail: poststelle@aelf-rh.bayern.de
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